Intrastatmeldung

Intrastat (kurz für Innergemeinschaftliche Handelsstatistik, auch ICTS) beruht auf der EG-Verordnung Nr. 638/2004 über die Gemeinschaftsstatistiken des Warenverkehrs zwischen EU-Mitgliedstaaten. Diese regeln unionsweite Mindeststandards der handelsstatistischen Erfassung.

Die Intrastatmeldungen dienen zur Erfassung des tatsächlichen Warenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten der EU. Dabei müssen Unternehmen Versendungen und Eingänge zentral melden, in Österreich an die Statistik Austria. Die Abgabe dieser Meldungen ist in allen EU-Mitgliedstaaten verbindlich.

Intrastat meldepflichtig sind Wirtschaftsbeteiligte, deren Importe (Eingänge) von Waren aus bzw. deren Exporte (Versendungen) von Waren in EU-Mitgliedstaaten wertmäßig die Assimilationsschwelle von 750.000 Euro im Vorjahr überschritten haben. Wird die Assimilationsschwelle erst im laufenden Kalenderjahr überschritten, sind ab jenem Monat, in dem diese Überschreitung erfolgt, statistische Meldungen abzugeben.

In CLUE können Sie die Intrastatmeldung ganz einfach per Knopfdruck für den gewünschten Zeitraum erstellen. Anschließend muss das Dokument nur noch bei Statistik Austria hochgeladen werden.

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